wurde die gesetzliche Unfallversicherung als wichtiger Teil der Sozialversicherung geschaffen.
Sie schützt den Versicherten und seine Familie vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich bei Ausübung der versicherten Tätigkeit, also am Arbeitsplatz sowie auf den direkten Wegen dorthin und zurück.
Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetz - ohne eigene Beitragsbelastung - über seinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert.
Anders als die Beschäftigten unterliegen die Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften). Sie können aber durch die Satzungen der Berufsgenossenschaften (BG) zur Versicherungspflicht herangezogen werden.
Sofern Sie nicht versicherungspflichtig sind, haben Sie und Ihr im Betrieb mitarbeitender Ehepartner die Möglichkeit, sich in der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft freiwillig zu versichern.
Ein Schritt, den Sie als Selbstständiger aufgrund der umfangreichen Leistungen der Berufsgenossenschaften (z. B. Verhütung von Arbeitsunfällen, berufliche und soziale Wiedereingliederung nach einem Unfall, Geldleistungen) durchaus in Erwägung ziehen sollten.
Unfallversicherung a. G. einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen.