Unfallversicherung

Norddeutscher Unternehmerverband e.V. in Kooperation mit dem Berufsverband der freiberuflich Tätigen und selbstständigen Unternehmer e.V.


Vor mehr als 100 Jahren...

wurde die gesetzliche Unfallversicherung als wichtiger Teil der Sozialversicherung geschaffen.
Sie schützt den Versicherten und seine Familie vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich bei Ausübung der versicherten Tätigkeit, also am Arbeitsplatz sowie auf den direkten Wegen dorthin und zurück.

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetz - ohne eigene Beitragsbelastung - über seinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert.  




Anders als die Beschäftigten unterliegen die Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften). Sie können aber durch die Satzungen der Berufsgenossenschaften (BG) zur Versicherungspflicht herangezogen werden.
Sofern Sie nicht versicherungspflichtig sind, haben Sie und Ihr im Betrieb mitarbeitender Ehepartner die Möglichkeit, sich in der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft freiwillig zu versichern.  

Ein Schritt, den Sie als Selbstständiger aufgrund der umfangreichen Leistungen der Berufsgenossenschaften (z. B. Verhütung von Arbeitsunfällen, berufliche und soziale Wiedereingliederung nach einem Unfall, Geldleistungen) durchaus in Erwägung ziehen sollten. 

Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften bieten einen soliden Grundschutz zu interessanten Beiträgen. Hierauf sollten Sie nicht verzichten!
Private Vorsorge
Es wäre aber falsch anzunehmen, dieser gesetzliche Schutz mache eine zusätzliche private Absicherung überflüssig, denn bei Freizeitunfällen - und das sind ca. 60% aller Unfälle - bestehen keine Ansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung.
Darüber hinaus ist erst ab einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 20% mit einer Invaliditätsleistung der Berufsgenossenschaft zu rechnen.
Da ein Unfall für den Betroffenen oft mit einschneidenden Veränderungen verbunden ist, bleibt private Vorsorge unumgänglich. Vor allem, wenn es darum geht, die finanziellen Folgen auszugleichen, die häufig sogar existenzgefährdend sind.
Der Schritt zur Existenzsicherung
An der Existenzsicherung des Mittelstandes entscheidend mitzuwirken, ist das erklärte Ziel unseres Versorgungswerkes.
Im Interesse aller Verbandsmitglieder haben wir deshalb mit der Iduna Signal Unfallversicherung a. G. einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen.
Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir Ihnen zu günstigen Bedingungen einen vorteilhaften Unfallversicherungsschutz, der als Ergänzung der berufsgenossenschaftlichen Leistungen oder einer bereits bestehenden privaten Unfallversicherung gleichermaßen sinnvoll ist.


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