✓ Die Direktversicherung finanziert sich in etwa zur Hälfte durch Steuerersparnisse der GmbH. Außerdem wird die Kapital-Direktversicherung
nur mit 10% der Versicherungssumme bei der Angemessenheitsprüfung Ihrer Pensionszusage berücksichtigt.
✓ Beiträge für die Rückdeckungsversicherung der Pensionszusage finanzieren sich häufig zu ca. 50% durch Steuerersparnisse der GmbH.
✓ Die Pensionszusage wird durch die Rückdeckungsversicherung planmäßig und periodengerecht finanziert.
✓ Für die eventuelle Abfindung einer Pensionszusage steht die Versicherungsleistung aus der Rückdeckungsversicherung zur Verfügung.
✓Die Pensionszusage kann durch eine Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den GGF abgesichert werden (indirekte Insolvenzsicherung).
✓ Der Pensionsverpflichtung steht durch die Rückdeckungsversicherung ein Vermögenswert (Aktivwert) gegenüber.
✓ Durch die Rückdeckungsversicherung können vorzeitige Versorgungsfälle (Invaliditäts- bzw. Hinterbliebenenrente) abgesichert werden.
✓ Zur Finanzierung der Altersrente wird der GmbH aus der Rückdeckungsversicherung ein Versorgungskapital zur Verfügung gestellt.
✓ Die Pensionszusage ist kein Hemmnis bei einem möglichen Verkauf der GmbH, da ihr durch
die Rückdeckungsversicherung
ein Vermögenswert gegenübersteht